Der Verein

Das Präsidium

Präsident

Matthias Riedel

Vizepräsident

Sven Heyse

Schatzmeister

Jens Kopprasch

Fachwärtin Schwimmen

Cornelia Sirch

Fachwart Leistungssport

Gerald Stern

Fachwart Wasserball

Andreas Schlag

Öffentlichkeitsarbeit

Amit nicht besetzt

Lisa Krause, Gerald Stern und Andreas Schlag

Jugendwart

Anne Hegewald

Fachwart Masters

Andreas Schmidt

Unsere Satzung

Erfurter Schwimmsportclub e.V.
Johann – Sebastian – Bach – Str. 6
99096 Erfurt
Tel/Fax: 0361 430 256 79

§ 1 – Name, Sitz und Geschäftsjahr

Der Verein führt den Namen „Erfurter Schwimmsportclub e.V.“ (Erfurter SSC).
Der Verein hat seinen Sitz in Erfurt.
Der Verein ist in das Vereinsregister im Amtsgericht Erfurt unter der Nummer
VR 1958 eingetragen und besitzt damit Rechtsfähigkeit.
Die Gründung erfolgt durch die Unterzeichner Peter Klapschus, Matthias Riedel, Wolfgang Fricke, Cathrin Kreibich, Cornelia Sirch, Rudolf Rohe und Volker Bohne.
Als Gründungsdatum wird der 01.01.2001 angesehen.
Das Symbol ist der Schriftzug „Erfurter SSC“.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 – Ziele, Aufgaben, Zweck und Grundsätze des Vereins

Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Leistungs-, Breiten- , Freizeit- und Gesundheitssports, insbesondere für den Schwimmsport (Schwimmen und Wasserball).
Der Vereinszweck wird verwirklicht durch die Abhaltung von Spiel- und Sportübungen im regelmäßigen Trainingsbetrieb, insbesondere für den Jugendsport sowie der Durchführung von Sportveranstaltungen und dem Einsatz und der Ausbildung von qualifizierten Trainern und Übungsleitern.
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung, und zwar durch die Förderung der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Sports und der Jugendarbeit.
Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Mittel, die dem Verein zufließen, dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Verein fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.Der Verein ist parteipolitisch und konfessionell neutral.
Vereinsämter werden grundsätzlich ehrenamtlich ausgeübt. Das Präsidium kann aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung nach § 3 Nr. 26 a EStG beschließen.
Der Verein tritt für einen dopingfreien Sport ein. Er unterstützt die Durchführung von Maßnahmen, die geeignet sind, den Gebrauch verbotener, leistungsteigender Mittel und Methoden zu unterbinden.

§ 3 – Mitgliedschaft

Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden.
Die Mitgliedschaft wird durch einen schriftlichen Aufnahmeantrag erlangt. Bei Minderjährigen ist dieser durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen. Die Bestätigung der Aufnahme erfolgt durch ein Präsidiumsmitglied.
Förderndes Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Es fördert und unterstützt die Ziele und Interessen des Vereins.
Ehrenmitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Es hat sich besondere Verdienste um den Verein erworben und wird durch Beschlussfassung des Präsidiums ernannt.
Ehrenmitglied kann auch eine Person werden, die nicht Mitglied des Vereins ist.
Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung und Ordnungen des Vereins an.
Die Mitgliedschaft endet durch:
Austritt – Dieser erfolgt durch schriftliche Erklärung mit einer Frist von 4 Wochen zum Quartalsende an den Verein.
Ausschluss – Über den Ausschluss entscheidet das Präsidium, wenn das Mitglied das Ansehen und die Interessen des Vereins schädigt, gegen die Satzung und die Ordnungen des Vereins verstößt oder seinen Mitgliedsbeitrag länger als 6 Monate trotz schriftlicher Mahnung nicht entrichtet.
Streichung – Bei Ableben eines Mitgliedes.
Mit Beendigung der Mitgliedschaft erlöschen alle Ansprüche und Befugnisse gegenüber dem Verein

§ 4 – Mitgliedsbeitrag

Der Verein erhebt eine Aufnahmegebühr sowie einen monatlichen Beitrag, deren Höhe vom Präsidium festzulegen ist.
Fördernde Mitglieder zahlen mindestens den Grundbeitrag.
Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.

§ 5 – Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder haben das Recht:
an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen
Einrichtungen, Anlagen und Geräte des Vereins zu benutzen
mit Vollendung des 16. Lebensjahres ihr aktives Wahlrecht auszuüben
Die Mitglieder verpflichten sich:

das Ansehen des Vereins zu fördern
den Verein bei der Erfüllung seiner Aufgaben zu unterstützen
den Beitrag regelmäßig und pünktlich zu bezahlen
das Vereinseigentum zu pflegen und schonend zu behandeln

§ 6 – Organe des Vereins

die Mitgliederversammlung
das Präsidium
die Jugendvollversammlung

§ 7 Präsidium

Das Präsidium besteht aus:
dem Präsidenten
dem Vizepräsidenten
dem Schatzmeister
dem Fachwart Leistungssport
dem Fachwart Schwimmen
dem Fachwart Wasserball
dem Fachwart Marketing/Öffentlichkeitsarbeit
dem Jugendwart

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Präsident, der Vizepräsident und der Schatzmeister. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei der vorgenannten Präsidiumsmitglieder gemeinsam vertreten.

Das Präsidium wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von vier Jahren gewählt. Es bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Das Präsidium

führt die laufenden Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und Beschlüsse der Mitgliederversammlung
hat das Recht, beim Ausscheiden eines Präsidiumsmitgliedes während der Wahlperiode einen Nachfolger für den Rest der Amtszeit zu berufen.
ist in seinen Präsidiumssitzungen beschlussfähig wenn mindestens die Hälfte der Präsidiumsmitglieder anwesend sind, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Präsidenten bzw. bei seiner Abwesenheit die seines Stellvertreters
legt jährlich einen Bericht zum Haushaltsplan vor.

3. Das Präsidium kann einen Geschäftsführer bestellen. Dieser nimmt mit beratender Stimme an den Präsidiumssitzungen teil.

§ 8 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ des Vereins.
Aufgaben der Mitgliederversammlung
Wahl und Abwahl des Präsidiums
Wahl und Abwahl der Kassenprüfer
Satzungsänderungen
Ernennung von Ehrenmitgliedern
Vereinsauflösung
Einberufung von Mitgliederversammlungen

ordentliche:
alle vier Jahre / muss vom Präsidenten oder seinem Stellvertreter mindestens 3 Wochen vorher mit Angabe der Tagesordnung einberufen werden
außerordentliche:
auf Antrag des Präsidiums
auf schriftlichen Antrag unter Angabe von Gründen von mindestens einem Zehntel der Vereinsmitglieder
Beschlussfassung

Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene Stimme.
Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur, wenn 1/3 der Stimmberechtigten dies verlangt.
Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmberechtigten beschlossen werden. Über Satzungsänderungen kann nur abgestimmt werden, wenn sie zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Präsidium des Vereins eingegangen sind.

§ 9 Kassenprüfer

Die von der Mitgliederversammlung gewählten zwei Kassenprüfer überwachen die Kassengeschäfte des Vereins. Eine Überprüfung hat mindestens einmal im Jahr zu erfolgen. Über das Ergebnis ist der Mitgliederversammlung zu berichten.

§ 10 Jugend des Vereins

Die Jugend hat das Recht zur Selbstverwaltung im Rahmen der Satzung und den Ordnungen des Vereins.
Sie gibt sich eine eigene Jugendordnung, die der Genehmigung des Präsidiums bedarf. Die Jugend entscheidet über die Verwendung der ihr zu fließenden Mittel.
Die Jugend wählt einen eigenen Jugendwart zur Jugendvollversammlung.

§ 11 Ordnungen

Zur Umsetzung der Satzung kann das Präsidium eine Geschäftsordnung, eine Finanzordnung sowie weitere Ordnungen beschließen. Diese weiteren Ordnungen werden vom Präsidium beschlossen.

§ 12 Protokollierung von Beschlüssen

Über Beschlüsse der Mitgliederversammlungen des Vereins ist unter Angabe von Ort, Zeit und Abstimmungsergebnis jeweils eine Niederschrift anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.

§ 13 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann durch eine eigens dafür einberufene Mitgliederversammlung beschlossen werden. Es sind dafür 3/4 der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten erforderlich.
Bei Auflösung des Vereins erfolgt die Liquidation durch das zum Zeitpunkt des Auflösungsbeschlusses amtierende Präsidium.
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an den Stadtsportbund Erfurt e.V., der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in Sinne dieser Satzung, vorbehaltlich der Zustimmung des zuständigen Finanzamtes, zu verwenden hat.

§ 14 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erfurt.

Diese Satzungsänderungen ( fett gedruckt ) wurden zur Mitgliederversammlung am 05.12.2008 beschlossen.

Trainerrat Schwimmen

Fachwärtin Schwimmen

Cornelia Sirch

Trainer Anfängerschwimmen

Katrin Arnold und Volker Helth

Trainer TG 1 und Einsteiger

Anne Hegewald, Anastasia Trobisch, Gina Hermann

Trainerin TG 3

Christine Golze, Charlotte Hegt

Trainer TG 2

Torsten Kretschmer, Aenne Kopprasch, Maren Rossmann

Trainer TG 1

Johann Hoffmann, Gina Herrmann, Matea König

Trainerin Junioren

Monique Muscat, Falk Cramm, Torsten Kretschmer

Landestrainer Leistungssport Klasse 5/6

Lisa Krause

Stützpunkttrainer Leistungssport Klasse 7/8

Sven Heyse

Trainerrat Wasserball

Fachwart Wasserball

Andreas Schlag

Teammanager Jugend 

Leslie Schlag

Trainer U10 U12 und U 14

Andreas Tautenhahn, Florian Matzke, Leslie Schlag

Trainer U16

Gabor Gartai, Jörg König

Trainer U18 und Herren

Gabor Gartai, Jörg König

Teammanager Herren

Frank Hauser

Kapitän Herren

Florian Matzke

Torwarttrainer

Frank Otto

Unsere Beitragssätze

Beiträge Schwimmen

Breitensport im Halbjahr:
Kinder/Jugendliche 50 €           Erwachsene 70 €

Breitensport Familie im Halbjahr:
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre (2 Personen)

Leistungsabteilung:
Leistungssportler 90 €

Beiträge Wasserball

Aktive Erwachsene:
168€/Jahr

Aktive Jugendspieler*innen:
120€/Jahr

Passive Mitglieder:
84€/Jahr

Familien (ab 2 Personen):
204€/Jahr

Spiellizenz:
25€/Jahr